Die Geburt eines Kindes gehört zu den prägendsten Ereignissen im Leben von Frauen und Männern. Die Schwangerschaft geht für die Frau mit grossen körperlichen Veränderungen einher, aber nicht nur: Für werdende Mütter, aber auch für werdende Väter ist die Elternschaft eine neue, unbekannte Rolle, die viel Verantwortung mit sich bringt und in die man erst hineinfinden muss. Leider läuft es manchmal nicht wie gewünscht, etwa wenn die gewünschte Schwangerschaft nicht eintritt oder wenn ein Kind mit einer Behinderung geboren wird. Es gibt viele Vereine oder Stellen, die Eltern bei den Veränderungen, die die Geburt eines Kindes mit sich bringt, begleiten. 

SCHWANGERSCHAFT UND MUTTERSCHAFT

In der Schweiz haben erwerbstätige Frauen nach der Geburt Anspruch auf einen 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub und 80 Prozent ihres bisherigen Lohns.

Seit dem 1. Juli 2011 richtet der Kanton Freiburg kantonale Mutterschaftsbeiträge an Frauen aus, die die eidgenössische Mutterschaftsentschädigung nicht oder nur teilweise geltend machen können. Frauen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anspruch auf so genannte Mutterschaftsbeiträge im Bedarfsfall.

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